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   VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959   

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VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959 (https://dejure.org/2010,70599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959 (https://dejure.org/2010,70599)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 10 ZB 09.2959 (https://dejure.org/2010,70599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten einer deutschen Staatsangehörigen; nachträgliche Befristung; eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; kein rechtmäßiger Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft von mindestens zwei Jahren; Inländerdiskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 03.03.2010 - 10 ZB 09.2023

    Kein Willkürverstoß bei verschiedenartiger Behandlung von Ausländern, die

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959
    Allerdings ist die Frage, ob der Kläger trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, unter Berücksichtigung des insbesondere in §§ 7, 8 AufenthG verankerten Trennungsprinzips nicht mehr inzident im Rahmen der Entscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige (akzessorische) Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 InfAuslR 2009, 440/441; BayVGH vom 3.3.2010 Az. 10 ZB 09.2023 RdNr. 12).

    Vielmehr ist diese Frage als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht wird, dass sich die Verkürzung der Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 a.a.O. S. 441; BayVGH vom 3.3.2010 a.a.O. RdNr. 12).

    Für die konkrete Ermessensentscheidung im Rahmen von § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bedeutet dies, dass damit nur noch das Interesse des Klägers, bis zum Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bleiben, und das öffentliche Interesse an der Beendigung seines materiell rechtswidrig gewordenen Aufenthalts gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 a.a.O. S. 441; BayVGH vom 3.3.2010 a.a.O. RdNr. 12).

    Denn es ist letztlich nicht zu beanstanden, dass der (nationale) Gesetzgeber den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen ebenso aber zu allen nicht freizügigkeits- oder assoziationsberechtigten Ausländern, mithin in der großen Mehrheit aller Fälle, aus Gründen der Einwanderungsbegrenzung auf das in Abwägung mit dem Schutzgebot von Ehe und Familie zulässige Ausmaß beschränkt, davon aber beim Nachzug zu Ausländern aus EU-Mitgliedsstaaten wegen der Pflicht zur Umsetzung bindender unionsrechtlicher Vorgaben abweicht (vgl. BVerwG vom 4.9.2007 BVerwGE 129, 226/242 m.w.N.; BayVGH vom 3.3.2010 a.a.O. RdNr. 22).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959
    Allerdings ist die Frage, ob der Kläger trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, unter Berücksichtigung des insbesondere in §§ 7, 8 AufenthG verankerten Trennungsprinzips nicht mehr inzident im Rahmen der Entscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige (akzessorische) Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 InfAuslR 2009, 440/441; BayVGH vom 3.3.2010 Az. 10 ZB 09.2023 RdNr. 12).

    Vielmehr ist diese Frage als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht wird, dass sich die Verkürzung der Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 a.a.O. S. 441; BayVGH vom 3.3.2010 a.a.O. RdNr. 12).

    Für die konkrete Ermessensentscheidung im Rahmen von § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bedeutet dies, dass damit nur noch das Interesse des Klägers, bis zum Ablauf der ursprünglichen Geltungsdauer seiner Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu bleiben, und das öffentliche Interesse an der Beendigung seines materiell rechtswidrig gewordenen Aufenthalts gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BVerwG vom 9.6.2009 a.a.O. S. 441; BayVGH vom 3.3.2010 a.a.O. RdNr. 12).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959
    Denn es ist letztlich nicht zu beanstanden, dass der (nationale) Gesetzgeber den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen ebenso aber zu allen nicht freizügigkeits- oder assoziationsberechtigten Ausländern, mithin in der großen Mehrheit aller Fälle, aus Gründen der Einwanderungsbegrenzung auf das in Abwägung mit dem Schutzgebot von Ehe und Familie zulässige Ausmaß beschränkt, davon aber beim Nachzug zu Ausländern aus EU-Mitgliedsstaaten wegen der Pflicht zur Umsetzung bindender unionsrechtlicher Vorgaben abweicht (vgl. BVerwG vom 4.9.2007 BVerwGE 129, 226/242 m.w.N.; BayVGH vom 3.3.2010 a.a.O. RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 20.01.2009 - 10 CS 08.3018

    Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft; Auflösung der Ehe; Sicherung des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2010 - 10 ZB 09.2959
    Das Verwaltungsgericht ist dabei zutreffend davon ausgegangen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft des Klägers und seiner deutschen Ehefrau durch die im Juni 2008 erfolgte Trennung (auf Dauer) aufgehoben worden ist; dies ergibt sich nicht nur aus den entsprechenden Erklärungen der Ehegatten gegenüber der Ausländerbehörde, sondern auch aufgrund der Beendigung der häuslichen Gemeinschaft und des Umzugs des Klägers (vgl. BayVGH vom 20.1.2009 Az. 10 CS 08.3018 RdNr.12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 18 B 944/10

    Entbindung von der Durchführung eines Visumverfahrens gem. § 39 Nr. 3

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 1 C 43.06 , DVBl. 2008, 108; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Januar 2011 18 A 2513/10 und vom 17. März 2008 18 B 191/08 , AuAS 2008, 125; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2010 1 B 156/10 , juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 10 ZB 09.2959 , juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Juli 2001 10 B 10646/01 , InfAuslR 2001, 429; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. August 1993 Bs VII 90/93 , EZAR 022 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 1995 13 S 329/95 , NJW 1996, 72.
  • VG Augsburg, 24.02.2016 - Au 6 K 15.1467

    Keine Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Ehegatten nach Aufhebung der

    Zutreffend geht der Beklagte davon aus, dass auch der Umstand, dass die Klägerin einer Beschäftigung nachgeht, für sich genommen nicht bereits dazu führt, dass von der Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis abzusehen ist (vgl. dazu BayVGH, B. v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris).

    Insbesondere reichen allein die geltend gemachte Integration und der Umstand, dass die Klägerin nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist oder ihr Scheidungsverfahren noch anhängig ist, hierfür nicht aus (vgl. dazu BayVGH, B. v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris).

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510

    Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des

    Vielmehr ist diese Frage als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht wird, dass sich die Verkürzung der Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 a.a.O.; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 18 A 1749/10

    Rechtmäßige Versagung der Ausstellung einer Aufenthaltskarte sowie der Erteilung

    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2010 - 1 C 17.09 -, juris, und vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, DVBl. 2008, 108; OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Januar 2011 - 18 A 2513/10 - und vom 17. März 2008 - 18 B 191/08 -, AuAS 2008, 125; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2010 - 1 B 156/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 ZB 09.2959 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 10 B 10646/01 -, InfAuslR 2001, 429; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. August 1993 - Bs VII 90/93 -, EZAR 022 Nr. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 1995 - 13 S 329/95 -, NJW 1996, 72.
  • VG Würzburg, 19.01.2015 - W 7 K 14.430

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

    Allerdings ist die Frage, ob der Kläger trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, unter Berücksichtigung des insbesondere in §§ 7, 8 AufenthG zum Ausdruck kommenden Trennungsprinzips nicht (mehr) inzident im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - InfAuslR 2009, 440/441; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, DVBl. 2008, 108; OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2008 - 18 B 191/08 -, AuAS 2008, 125; OVG Bremen, Beschluss vom 15. November 2010 - 1 B 156/10 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 ZB 09.2959 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 10 B 10646/01 -, InfAuslR 2001, 429; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. August 1993 Bs VII 90/93 -, EZAR 022 Nr. 4 und Juris, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. August 1995 - 13 S 329/95 -, NJW 1996, 72.
  • VG Augsburg, 28.03.2018 - Au 6 K 17.1167

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer eheabhängigen

    Insbesondere reicht allein der Umstand, dass das Scheidungsverfahren möglicherweise noch anhängig ist, hierfür nicht aus (vgl. dazu BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris).
  • VG Saarlouis, 05.06.2019 - 6 L 386/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verkürzung der Geltungsdauer einer

    Beschluss der Kammer vom 10.01.2019, 6 L 1996/18; ebenso VG Augsburg, Urteil vom 28.03.2018, AU 6 K 17.1167, unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010, 10 ZB 09.2959, zitiert nach juris.
  • VG Würzburg, 17.09.2015 - W 7 K 15.226

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Dabei ist die Frage, ob die Klägerin trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, unter Berücksichtigung des insbesondere in §§ 7, 8 AufenthG zum Ausdruck kommenden Trennungsprinzips nicht (mehr) inzident im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11/08 - InfAuslR 2009, 440/441; BayVGH, B.v. 21.6.2010 - 10 ZB 09.2959 - juris).
  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 6 L 1996/18

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

    Ebenso VG Augsburg, Urteil vom 28.03.2018, AU 6 K 17.1167, unter Hinweis auf BayVGH, Beschluss vom 21.06.2010, 10 ZB 09.2959; ferner VG Ansbach, Beschluss vom 19.03.2007, AN 19 K 07.00075, jeweils zitiert nach juris.
  • VG Würzburg, 21.01.2013 - W 7 K 12.431

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis; keine

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 10 ZB 11.2201

    Nachträgliche Befristung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zur

  • VG Bayreuth, 28.06.2011 - B 1 S 11.338

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt; eheliche Lebensgemeinschaft mit

  • VG Würzburg, 18.05.2015 - W 7 K 14.126

    Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG München, 27.05.2013 - M 24 K 13.299

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; übereinstimmende

  • VG Würzburg, 05.03.2012 - W 7 K 11.751

    Nachträgliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; keine besondere Härte für

  • VG München, 01.07.2010 - M 12 K 09.3442

    Nachträgliche zeitliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis;

  • VG München, 11.04.2013 - M 12 K 12.6489

    Aufenthaltserlaubnis; nachträgliche Verkürzung; eigenständiges Aufenthaltsrecht

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